Klasse | Beschreibung |
L |
Zugmaschinen f. Land od. Forstwirtschaft und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h , mit Anhängern max. 25 km/h. Mindestalter 16 Jahre |
T |
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 25 km/h. aber nicht mehr als 60 km/h) * Mindestalter 16 Jahre |
S |
Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h ** Mindestalter 16 Jahre |
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* Inhaber der Klasse T dürfen bis Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h fahren.
** max. 50 ccm, Elektrofahrzeuge max. LG 350 Kg ( o. Masse d. Batterien ) wird nicht mehr erteilt ab 19.01.2013 - Einschl. in Kl. AM |